Nutzungsbedingungen

MEDEORA ist berechtigt diese Nutzungsbedingungen anzupassen. Falls Änderungen erfolgen, werden alle Nutzer darüber im Vorfeld per Mail an die, vom Nutzer hinterlegten Mailadressen, sowie im Programm direkt informiert. Indem der Nutzer bei der Registrierung, die Nutzungsbedingungen akzeptiert, gibt er seine Zustimmung und ist an diese Vereinbarung gebunden.

 
Begriffe:
> MEDEORA oder Anbieter => Bereitsteller der Software
> Lizenznehmer oder Kunde => Nutzer der Software
 

1. Gegenstand der Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Software „BioARCHIVE“ der Firma MEDEORA GmbH (Am Gleisdreieck 1, 50823 Köln, CEO: Dr. Norbert Schmeißer).
 

2. Nutzungsmodelle

(a) Cloud-Version: Der Anbieter stellt dem Kunden die Software über das Internet zur Nutzung bereit. Der Zugriff erfolgt über ein Benutzerkonto. Eine Installation auf Seiten des Kunden ist nicht erforderlich.
(b) On-Premise-Version: Der Anbieter überlässt dem Kunden die Software zur Installation auf eigener Hardware. Die Installation erfolgt durch den Kunden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
 

3. Bestellungen

In der Produktbestellung bei MEDEORA (“Bestellung”) wird der Nutzungsumfang für die Software festgelegt. Darin verbindlich vereinbart
(a) Laufzeit und Anzahl der autorisierten Benutzer (Concurrent-User)
(b) Ort der Installation. Bei Cloud-Version: die Bereitstellung von Serverkapazitäten in Absprache mit dem Kunden oder bei On-Premise: Abstimmung der technischen Voraussetzungen für die Installation mit der kundenseitigen IT-Abteilung.
 

4. Benutzer

MEDEORA kann Nutzungsbeschränkungen vorschreiben, die sich nach der Anzahl der erworbenen Lizenzen richtet. Es muss sichergestellt werden, dass die Nutzung innerhalb der vorgeschriebenen Nutzungsgrenzen (Concurrent-User sowie Anzahl der Proben im System) liegt, um einen ununterbrochenen Dienst in Anspruch nehmen zu können. MEDEORA kann eine Aktivität einschränken, wenn die Nutzungsgrenze erreichen ist, die dieser Aktivität zugeordnet ist.
 

5. Nutzungsrecht

5.1 Lizenzrecht

(a) Cloud-Version: MEDEORA räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares Recht ein, die Software während der Vertragslaufzeit über das Internet zu nutzen.
(b) On-Premise: Der Anbieter gewährt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur Installation und Verwendung der Software auf der hauseigenen IT-Infrastruktur (gemäß der vertraglichen Bestellung).
 

5.2 Code von Drittanbietern

Die Software enthält Code und Bibliotheken, die von Dritten lizenziert wurden, einschließlich Open-Source-Software.
 

6 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten sicher zu verwahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Nutzung der Software für gesetzeswidrige oder sittenwidrige Zwecke ist untersagt. Änderungen am Quellcode oder Reverse-Engineering sind untersagt.
 

7 Sicherheit

MEDEORA implementiert Sicherheitsverfahren, um Daten vor Sicherheitsangriffen zu schützen. Wichtig ist, dass die Nutzung der cloudbasierten Lösungen notwendigerweise die Übertragung der Daten über Netzwerke beinhaltet und die Speicherung der Daten bei Cloudanbietern stattfinden wird, die nicht im Eigentum von MEDEORA stehen oder von MEDEORA betrieben oder kontrolliert werden. MEDEORA ist nicht verantwortlich für einen möglichen Verlust, die Veränderung, das Abfangen oder die Speicherung der Daten in solchen Netzwerken.
Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin und übernehmen somit keine Garantie, dass die verwendeten Sicherheitsvorkehrungen fehlerfrei sind, dass die Übertragung der Daten immer sicher ist oder dass unbefugte Dritte niemals unsere Sicherheitsmaßnahmen oder die unserer Drittanbieter unterlaufen können.
 
Bei On-Premise-Lösungen liegt die Verantwortung für Datensicherheit und regelmäßige Backups vollständig beim Kunden. Die Software enthält kein integriertes automatisches Backup-System.
 

8 Verfügbarkeit (nur Cloud-Version)

Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit der Software von 99,5 % im Monatsmittel. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten durchgeführt.
 

9 Support und Updates

9.1 Support

Support wird über ein Ticket-System angeboten. Nur wenn diese Möglichkeit aus technischen Gründen nicht besteht, kann die Supportanfrage per E-Mail unter (support@medeora.de) gestellt werden.
 

9.2 Updates

MEDEORA ist berechtigt, die Software jederzeit zu aktualisieren und anzupassen.  Informationen über die zur Verfügung gestellten Updates können über die Software oder die Homepage von MEDEORA eingesehen werden. Oder der Kunde erhält dazu eine gesonderte Information per E-Mail. Die bereitgestellten Updates dürfen auf die gleiche Weise verwenden, wie in diesen Bedingungen geregelt.
 

10. Verantwortung für Ihre Daten

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung der Dienste sowie die Daten jederzeit geltendem Recht und diesen Nutzungsbedingungen entsprechen.
Er garantiert, über alle Rechte, Freigaben und Genehmigungen zu verfügen, um MEDEORA die Daten bereitzustellen und die vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte zu gewähren.
MEDEORA übernimmt keine Haftung für die Daten des Kunden. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für deren Nutzung, Speicherung, Offenlegung und Übermittlung.
Er stellt MEDEORA von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Daten oder deren Nutzung geltend gemacht werden, und übernimmt dabei die vollständige Verteidigung.
MEDEORA behält sich vor, Inhalte bei Verstößen oder aufgrund von Beschwerden zu entfernen oder den Zugang zu sperren.
Bei Gefährdung des Betriebs oder anderer Nutzer kann der Zugang auch ohne Vorankündigung sofort gesperrt werden; die Gebührenpflicht bleibt bestehen.
MEDEORA haftet nicht für Sperrungen oder Löschungen gemäß dieser Regelung.
Nach Ende der Vertragslaufzeit ist MEDEORA berechtigt die Daten des Kunden nach angemessener Frist zu löschen.
 

11. Schulungsleistungen und -Materialien

(a) Im Rahmen der Bestellung können optionale Schulungsleistungen gebucht werden. Diese beziehen sich ausschließlich auf den jeweils gebuchten Lizenzumfang der Software.
(b) MEDEORA behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen der Schulungsleistungen bereitgestellten Materialien, einschließlich etwaiger Modifikationen, Weiterentwicklungen oder abgeleiteter Werke, ausdrücklich vor.
(c) Die Schulungsmaterialien dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit der autorisierten Nutzung der Software verwendet werden. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Nutzung außerhalb dieses Rahmens ist nicht gestattet.
 

12. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

12.1 Lieferung

(a) Die Zugangsdaten werden an die vom Kunden zur Verfügung gestellten E-Mail-Adressen versendet.
 
(b) Bei On-Premise-Lösungen muss der Kunde den Kontakt zwischen MEDEORA und seiner IT-Abteilung herstellen, damit sichergestellt wird, dass die Software technisch korrekt installiert werden kann.
 
c) Die Softwareprodukte der MEDEORA sind webbasierte Anwendungen, die auf einem Computersystem mit Webserver, MariaDB und PHP als Programmiersprache (ein sogenannter „AMP“-Stack) betrieben werden. Alternativ kann die Anwendung über Docker Hub installiert werden. Die technischen Voraussetzungen für die Installation, insbesondere die hierfür notwendige Hardware, ist durch den Kunden bereit zu stellen.
 
(d) Alle Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages erfolgen auf elektronischem Weg.
 

12.2 Zahlung

Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder individuellen, vertraglichen Vereinbarung. Zahlungen werden jährlich im Voraus fällig, wenn keine anderen vertraglichen Regelungen getroffen wurden.
Zu beachten: Alle Preise sind als Nettopreise und zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu verstehen.
 

13. Einschränkungen

Der Kunde darf ohne schriftliche Genehmigung des Anbieters:
(a) die Produkte nicht vermieten, nicht verleasen, nicht vervielfältigen, nicht modifizieren, nicht anpassen, abgeleitete Werke erstellen, vertreiben, verkaufen, unterlizenzieren, übertragen oder Dritten zugänglich zu machen.
(b) Die Produkte zu Gunsten Dritter zu nutzen.
(c) Fremde Produkte in ein Produkt oder eine Dienstleistung der MEDEORA einbauen und diese Dritten zur Verfügung stellen,
(d) die Anmeldemechanismen in den Produkten manipulieren oder anderweitig Mechanismen in den Produkten umgehen, die dazu bestimmt sind, die Nutzung zu beschränken,
(e) Reverse Engineering, Disassemblieren, Dekompilieren, Übersetzen oder anderweitig versuchen, den Quellcode, die zugrundeliegenden Ideen, Algorithmen, Dateiformate oder nicht-öffentliche APIs für Produkte zu erhalten oder abzuleiten, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig.
(f) Entfernen oder Verdecken von proprietären oder sonstigen Hinweisen, die in einem Produkt enthalten sind, oder
(g) öffentliche Verbreitung von Informationen über die Leistung der Produkte. Sollte diesen Einschränkungen zuwider gehandelt werden erlischt unverzüglich der Nutzungsanspruch. Die MEDEORA behält sich in diesem Fall vor, rechtliche Schritte gegen diese Verfehlungen einzuleiten.
 

14. Lizenzzertifizierungen und Audits

Auf Anforderung ist eine unterschriebene Bestätigung vom Kunden vorzulegen, dass die Produkte der MEDEORA im Rahmen des vertraglich vereinbarten Nutzungsumfangs eingesetzt werden.
Der Anbieter oder ein bevollmächtigter Vertreter kann die Nutzung mit mindestens zehn (10) Kalendertagen Vorankündigung während der üblichen Geschäftszeiten prüfen. Die Prüfungskosten trägt MEDEORA, außer bei festgestellter Übernutzung. In diesem Fall sind Unterstützung, Kooperation sowie Zugang zu relevanten Informationen auf eigene Kosten durch den Kunden sicherzustellen.
Bei Übernutzung kann der Anbieter eine rückwirkende oder fortlaufende Nachberechnung vornehmen. Die Forderung ist sofort nach Rechnungserhalt fällig. Unberührt bleiben weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche. Der Anbieter darf Prüfergebnisse an Drittlizenzgeber übermitteln oder Prüfungsrechte übertragen.
 

15. Eigentum und Feedback

(a) Die Produkte werden zugriffs- und nutzungsbasiert bereitgestellt. Es erfolgt keine Übertragung von Eigentumsrechten – auch dann nicht, wenn Begriffe wie „Kauf“ oder „Verkauf“ verwendet werden.
(b) MEDEORA behält sämtliche Rechte, Titel und Interessen, insbesondere alle geistigen Eigentumsrechte, an den Produkten, einschließlich solcher, die von oder im Auftrag von MEDEORA entwickelt wurden. Dies gilt auch für jegliches Nutzer-Feedback.
(c) Reichen Kunden Kommentare, Ideen, Änderungswünsche oder sonstige Informationen ein, die sich auf die Produkte oder Dienstleistungen beziehen, ist MEDEORA berechtigt, diese Impulse ohne Einschränkungen zur Weiterentwicklung der Produkte zu verwenden – unabhängig und ohne Verpflichtung zur Vergütung.
 

16. Vertraulichkeit

Sofern nicht anders geregelt, verpflichten sich beide Parteien, alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen – einschließlich technischer, geschäftlicher und finanzieller Daten, Quellcode, Know-how und Erfindungen – vertraulich zu behandeln, nicht offenzulegen und nur im Rahmen dieser Vereinbarung zu nutzen. Alle Informationen zur Technologie und Produktleistung von MEDEORA gelten stets als vertraulich.
Die Pflicht entfällt für Informationen, die (a) vor Offenlegung bekannt waren, (b) öffentlich zugänglich sind, (c) von Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht erhalten wurden oder (d) unabhängig entwickelt wurden. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen sind zulässig, müssen aber auf das Notwendige beschränkt und vorab angekündigt werden. Verstöße können erheblichen Schaden verursachen. Die offenlegende Partei kann Unterlassung und weitere Rechtsmittel geltend machen. Dieser Abschnitt begründet keine Produktgarantie.
 

17. Laufzeit und Kündigung

Die Lizenzlaufzeit beträgt in der Regel 12 (zwölf) Monate und verlängert sich automatisch, wenn das Abonnement nicht spätestens 6 (sechs) Wochen vor Ablauf der 12 Monate schriftlich oder per Mail (an info@medeora.de) gekündigt wird.
 
Der Leistungszeitraum für die Lizenzgebühren beginnt mit der Bereitstellung auf dem Kundenserver, spätestens jedoch drei Monate nach dem Datum der Rechnungsstellung.
 
Nach Beendigung des Vertragsverhältnis besteht für den Kunden kein Recht mehr die Software, Produkte, Informationen oder Materialien aus diesem Vertragsverhältnis zu nutzen oder darauf zuzugreifen. Einzig die kundeneigenen Daten dürfen exportiert und beim Kunden gespeichert werden.
 
Es besteht die Verpflichtung alle vorgenannten Elemente aus dem Kunden-System zu löschen und diesen Vorgang schriftlich der MEDEORA zu bestätigen.
 

18. Gewährleistung und Haftungsausschluss

18.1 Haftung

Medeora haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige Vermögensschäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig
 

18.2 GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS

Der Kunde erkennen ausdrücklich an und erklären sich damit einverstanden, dass die Nutzung der Dienste auf eigenes Risiko erfolgt. Die Dienste werden ohne Gewähr für deren Verfügbarkeit, Qualität, Eignung oder bestimmte Ergebnisse bereitgestellt.
Medeora übernimmt keinerlei Gewährleistung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, gleich welcher Art. Insbesondere übernimmt Medeora keine Garantie dafür, dass die Dienste jederzeit unterbrechungsfrei, fehlerfrei, sicher oder termingerecht zur Verfügung stehen oder funktionieren.
Jegliche Materialien, die im Rahmen der Nutzung der Dienste heruntergeladen oder auf andere Weise erhalten werden, verwendet der Kunde nach eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko. Er trägt die alleinige Verantwortung für Schäden an seinem
 
Computersystem, mobilen Endgerät, drahtlosen Gerät oder an Daten, die durch die Nutzung der Dienste oder das Herunterladen von Materialien entstehen können.
Mündliche oder schriftliche Hinweise oder Informationen, die von Medeora, deren Mitarbeitern oder Beauftragten zur Verfügung gestellt werden, begründen keine darüberhinausgehenden Garantien, sofern diese nicht ausdrücklich in diesen Nutzungsbedingungen festgelegt sind.
 

19. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Köln, der Sitz der Medeora GmbH.
Anmerkung: In den Nutzungsbedingungen wurde der Lesbarkeit halber auf eine gendergerechte Schreibweise verzichtet.
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