Unterstützung der Dokumentation gentechnischer Arbeiten die nach GenTAufzV vorgeschrieben ist.
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sowie jede gentechnisch veränderte biologische Einheit muß gekennzeichnet und der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Die Dokumentation nach der GenTAufzV (Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung) hat dabei in Papierform zu erfolgen. Als bindende Vorlage für diese Dokumentation dient das sogenannte Formblatt Z. Die Ausdrucke müssen den behördlichen Anforderungen entsprechen – sie sind die letztlich gültige Dokumentation.
Die Erzeugung dieser Meldungen und deren systematische Ablage, aber vor allem das Auffinden von Informationen bei tausenden von Biostoffen / GVO’s z. B. im Rahmen eines Audits durch die Behörden stellt Labore vor große Herausforderungen – auch was die zeitlich Inanspruchnahme aller Beteiligten anbetrifft.
Mit unserer web-basierten Probenverwaltungs-Software „BioARCHIVE“ bieten wir hier die Möglichkeit aus der Software dynamisch ein Formblatt Z zu erstellen, als PDF abzuspeichern und nach jedem Parameter gefiltert suchen zu können. Dadurch sind Sie auch für Ihr nächstes Audit bestens gerüstet.