Aufzeichnungen über gentechnische Arbeiten nach GENTAUFZV sollen den Weg eines gentechnisch veränderten Organismus (GVO) von der Erzeugung bis zur Vernichtung so dokumentieren, dass die gentechnischen Arbeiten auch nach ihrem Abschluss nachvollzogen werden können. Bei einem vollständig ausgefüllten Formblatt werden die Laborbücher in der Regel nicht mehr als Aufzeichnungsbestandteil benötigt.
Sehr oft liegen diese Aufzeichnungen in den Laboren nur handschriftlich vor. Wie aus unserer LIMS-Software zur Verwaltung von Bioproben zeitsparend ein digitales Formblatt Z erstellt werden kann, zeigt unser Video:
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